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Aus-/Fortbildung

Fundiertes Fachwissen

Immer auf aktuellem Stand

Fundiertes Fachwissen ist die Grundlage erfolgreicher Arbeit. Deshalb begleiten wir Sie auf Ihrem gesamten Weg, vom Einstieg in den Beruf bis zur kontinuierlichen Weiterbildung. In unseren Seminaren erweitern Sie gezielt Ihr Wissen und Ihre praktischen Kompetenzen, vermittelt von qualifizierten Lehrbeauftragten in Präsenz und online. Spezielle Fortbildungen zur Notfalltherapie geben Ihnen die nötige Sicherheit, um in kritischen Situationen richtig zu handeln.

Für den Einstieg in den Beruf bieten wir Orientierung: Wir führen Schulen und Institute, die für eine seriöse Ausbildung stehen, begleiten Anwärterinnen und Anwärter auf ihrem Weg und stellen bei Bedarf fachkundige Prüfungsbeisitzer. Ihre absolvierten Fach-, Aus- und Weiterbildungen dokumentieren wir mit aussagekräftigen Zertifikaten, die Ihre Qualifikation sichtbar machen.

Seminarangebot

Fortbildung auf aktuellem Stand

Notfalltherapie

Gemeinsam mehr bewegen

In der naturheilkundlichen Praxis können jederzeit akute Notfälle eintreten, vom Kreislaufkollaps bis zur allergischen Reaktion. Unsere Fortbildungen zur Notfalltherapie geben Ihnen die nötige Handlungssicherheit, damit Sie im Ernstfall richtig reagieren und Ihre Patientinnen und Patienten schützen.

Ihr Ansprechpartner:

Hans-Uwe Grell

Adresse:
Am Patersdeich 15, 47546 Kalkar

Telefon:
+49 2824 8404

E-Mail:
naturheilpraxis.grell@t-online.de

Website:
www.naturheilpraxis-grell.de

Fachausbildung Osteopathie

Hochwertige Qualifikation für FVDH-Mitglieder

Der FVDH bietet seinen Mitgliedern eine anerkannte Fachausbildung in der Osteopathie. Damit kommen wir Ihrem Wunsch nach hochwertiger Fortbildung nach und geben Ihnen eine starke Grundlage im Wettbewerb mit anderen Anbietern. Die Zertifizierung erfolgt nach den Richtlinien des Dachverbandes Deutscher Heilpraktikerverbände e.V., das Curriculum orientiert sich an den Vorgaben von DROM, BAO und DGOM.

Ansprechpartnerin
Prof. Dr. rer. medic. Beate Kranz-Opgen-Rhein, PT/HP/DO FVDH
Lehrbeauftragte des FVDH e.V.
Viehofstr. 43, 52066 Aachen
Tel.: 0241 706419
E-Mail: beate.kranz-opgen-rhein@t-online.de

Wer teilnehmen kann

Voraussetzung für die Ausbildung ist die bestandene staatliche Überprüfung zum Heilpraktiker durch das zuständige Gesundheitsamt. Die Ausbildung läuft berufsbegleitend in Blockseminaren mit höchstens zehn Unterrichtseinheiten pro Tag. Bereits erworbene Kenntnisse prüfen wir individuell und rechnen sie bei entsprechender Qualifikation an.

1350 Unterrichtseinheiten, klar gegliedert

Die Ausbildung umfasst insgesamt 1350 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, davon 150 zur freien Gestaltung. Sie teilt sich in einen medizinischen Bereich mit 800 Einheiten und einen osteopathischen Bereich mit 550 Einheiten. So verbinden sich fundierte medizinische Grundlagen mit der praktischen osteopathischen Ausbildung.

Das fachliche Fundament

Der medizinische Teil deckt das gesamte Spektrum ab, von Anatomie, Physiologie und Embryologie über Innere Medizin, Orthopädie, Neurologie, Gynäkologie und Pädiatrie bis zu Pharmakologie, Differentialdiagnostik, Notfallmaßnahmen sowie Rechts- und Berufskunde. Vorab absolvierte Fortbildungen prüfen wir und erkennen sie bei Eignung an.

Von der Geschichte bis zur Praxis

Hier vermitteln wir Geschichte, Philosophie und Prinzipien der Osteopathie sowie Anamnese und Befunderhebung. Im Zentrum stehen Diagnostik und Therapie der parietalen, viszeralen und kraniosakralen Osteopathie. Verwandte manuelle Techniken wie Chiropraktik oder Manualtherapie können nach Prüfung angerechnet werden. Zum Abschluss reichen Sie sechs osteopathische Fallbeschreibungen ein.

Ihr anerkannter Nachweis

Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung vor dem FVDH ab. Sie umfasst einen schriftlichen Teil, einen praktisch-mündlichen Technikteil, einen differentialdiagnostischen Teil und einen klinischen Teil am Patienten. Aus den vier Teilnoten ergibt sich Ihre Gesamtbeurteilung. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zeugnis und eine Urkunde der Fachausbildung Osteopathie.

Schulen und Institute

Wo gute Ausbildung beginnt

Zertifizierung von Fach- und Weiterbildung

Sicherheit für Sie und Ihre Patientinnen und Patienten

Fachliche Fortbildung gehört zum Pflichtprogramm jeder Heilpraktikerin und jedes Heilpraktikers. Das Sorgfaltspflichturteil des BGH verpflichtet Sie, für jede in der Praxis angewandte Therapieform einen Ausbildungsnachweis vorlegen zu können und sich regelmäßig fortzubilden. Besonders wer invasive Verfahren wie Akupunktur, Injektionen oder Infusionen anwendet, sollte seine Sachkunde lückenlos belegen können, denn im Schadensfall hängt davon auch der Versicherungsschutz ab.

Genau hier unterstützen wir Sie. Über unsere autorisierten Lehrbeauftragten erwerben Sie die rechtlich anerkannten Nachweise und Zertifikate, in Kursen für erfahrene Kolleginnen und Kollegen ebenso wie für Einsteiger. Die Registrierung im Verbandsregister sichert Ihnen zudem die Unterstützung unserer Rechtsabteilung bei versicherungs- und rechtsrelevanten Fragen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe HP-Anwärter,

die Fachfortbildung gehört zum Pflichtprogramm jeder Kollegin und jedes Kollegen, denn das Sorgfaltspflichturteil des BGH verpflichtet uns zur ständigen fachlichen Weiterbildung und zu deren Nachweis. Durch enge Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und der Pharmaindustrie haben wir in den letzten Jahren außerordentlich gute Erfahrungen gemacht. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Zukunftssicherung unseres Berufsstandes.

Zertifizierung von Fach- und Weiterbildung im FVDH e.V.

Zertifizierung und Ausbildungsnachweis für Injektionstechniken, Neuraltherapie und Notfallmaßnahmen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Nach dem Grundsatzurteil des BGH Karlsruhe vom 29.01.1991 (BGH VI ZR 206/90) wird von jedem praktizierenden Kollegen und jeder Kollegin verlangt, in den Therapieformen, die in der Praxis angewendet werden, einen entsprechenden Ausbildungsnachweis vorlegen zu können und regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen.

Interpretation und Auszug:

„… sind Heilpraktiker verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde …, vor allem die richtigen Techniken für deren gefahrlose Anwendung anzueignen. … auch verpflichtet, sich über die Fortschritte … von Nutzen und Risiken der von ihm angewendeten Heilverfahren zu informieren und umzusetzen.“

Spätestens nach einem Therapiezwischenfall mit anhängigem Haftpflichtverfahren kann bei Nichtvorlage dieser Nachweise schnell ein Strafverfahren mit drohender Praxisschließung entstehen.

Die Versicherung überprüft ihre Haftungsverpflichtung. Liegt kein entsprechender Sachkundenachweis vor, ist die Versicherung außen vor. Vom Geschädigten können dann schnell Tatbestände wie Fahrlässigkeit und Körperverletzung in die Diskussion gebracht werden.

Das bedeutet

Wer invasive Therapieverfahren (Akupunktur, Injektionen, Infusionen) in der Praxis anwendet, muss nachweisen,

  1. dass er diese Verfahren gelernt hat,
  2. dass er sich ständig fortbildet und
  3. dass er eine Notfallausbildung mit jährlichem Auffrischungskurs absolviert hat.

Als Nachweis reichen nicht

  • Einführungskurse und Demonstrationen im Rahmen der HP-Ausbildung oder Prüfungsvorbereitung
  • ein mehrjähriger, unfallfreier Praxisbetrieb
  • Erste-Hilfe-Kurse für Laien beim Roten Kreuz oder ähnlichen Einrichtungen
  • Bescheinigungen von Ausbildern, Ärzten oder Heilpraktikern ohne Lehrbefugnis, auch wenn sie fachlich qualifiziert sind (etwa als Notfallarzt oder Rettungssanitäter); speziell die Notfallmaßnahmen müssen HP-spezifisch erlernt werden

Rechtlich relevante Ausbildungsnachweise können nur von autorisierten Lehrbeauftragten der Berufsverbände ausgestellt werden.

Der FVDH bietet über seine Lehrbeauftragten allen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zum Erwerb dieser Nachweise und Zertifikate, in Kursen für erfahrene Praktiker ebenso wie für Einsteiger.

Nur durch die Registrierung im Verbandsregister können die Rechtsabteilungen der Verbände bei versicherungstechnischen und rechtlichen Anfragen Unterstützung für ihre Mitglieder leisten.

Aufgrund der zu erwartenden neuen EU-Regelungen zum allgemeinen Patientenschutz können diese Ausbildungsnachweise schon bei der Praxisbegehung durch die Gesundheitsämter zur Pflicht werden.

Zur Eigenverantwortung jedes Therapeuten

Jeder Patient hat das Recht auf angemessene, risikoarme therapeutische Anwendungen durch Therapeuten, die ihr Handwerk vernünftig erlernt haben und ihre Fähigkeiten gewissenhaft und professionell einsetzen.

Der Heilpraktiker hat sich der Grenzen seines Wissens und Könnens bewusst zu sein. Er ist verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde über die von ihm angewandten Diagnose- und Behandlungsverfahren einschließlich ihrer Risiken anzueignen, vor allem die richtigen Techniken für deren gefahrlose Anwendung. (Zitat Berufsordnung)

Siegfried Schierstedt, FVDH-Vorstand
Matthias Mertler, FVDH-Vorstand
Bernhard Deipenbrock, Bundesfachfortbildungsleiter FVDH